Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der DDG eine S3-Leitlinie Aktinische Keratose (AK) und Plattenepithelkarzinom (PEK) der Haut erarbeitet. Zielgruppe sind Patienten mit aktinischen Keratosen und Plattenepithelkarzinom der Haut. Besonders wird auch auf Risikogruppen eingegangen, beispielsweise auf immungeschwächte Patienten. Die Leitlinie enthält außerdem Themen, die bisher in den Vorgänger-Leitlinien unberücksichtigt geblieben sind, wie die nicht-invasive Hautkrebsdiagnostik und UV-induzierter Hautkrebs als Berufskrankheit.
"Es gibt viele Möglichkeiten, bereits die Vorstufe zum weißen Hautkrebs – die Aktinische Keratose – zu behandeln", sagt Prof. Dr. Carola Berking vom Klinikum der Universität München, Koordinatorin der Leitlinie. So können beispielsweise Lasertherapien oder topische Arzneimittel in Creme- oder Gelform zum Einsatz kommen. "In der Leitlinie wurden Studien systematisch ausgewertet und die Therapien auf Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Nachhaltigkeit untersucht. Ärzte erhalten so einen Überblick, welche Behandlungen nach Schweregrad der Erkrankung erforderlich sind", so Prof. Dr. Claus Garbe vom Universitätsklinikum Tübingen, ebenfalls Koordinator der Leitlinie.
Das Plattenepithelkarzinom (PEK) entsteht vorwiegend durch eine hohe UV-Strahlung und gehört nach dem Basalzellkarzinom zu den häufigsten malignen Hauttumoren. Im Jahr 2014 sind nach dem Robert Koch-Institut schätzungsweise 29.300 Männer und 20.100 Frauen an einem PEK neu erkrankt. Die Erkrankungsrate ist in den vergangenen 30 Jahren um ein Vierfaches gestiegen, was teilweise auch durch das 2008 in Deutschland eingeführte Hautkrebsscreening zu erklären ist. Tumoren mit einer Größe von weniger als einem Zentimeter metastasieren selten und haben sehr gute Heilungschancen. Die Vorstufe - Frühform des hellen Hautkrebses ist die Aktinische Keratose (AK), eine lichtbedingte Hautveränderung. Sie tritt noch häufiger auf als das PEK. Das Risiko, an einem PEK oder einer AK zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung gehen Experten deshalb davon aus, dass die Anzahl der Neuerkrankungen in den kommenden Jahren weiter steigen wird.
Das PEK und die AK gelten in bestimmten Fällen als berufsbedingte Erkrankungen. Der Arbeitgeber muss daher entsprechende Schutzmaßnahmen zur Prävention einleiten, wie etwa einen ausreichenden Sonnenschutz.
Die S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut ist auf dieser Webseite abrufbar:
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/aktinische-keratose-und-plattenepithelkarzinom-der-haut/
Quelle: Pressemeldung Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
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