Vor rund zwei Jahren wurde die Anerkennung des hellen Hautkrebses als Berufskrankheit durchgesetzt. Nun fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einen verpflichtenden Haut-TÜV für einen besseren Schutz der Beschäftigten vor Hautkrebs durch UV-Strahlung. Dieser soll einmal im Jahr bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die viel im Freien arbeiten, durchgeführt werden. Laut Gesetz sind Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich und dazu angehalten, Gefahren wie zum Beispiel durch UV-Strahlung zu minimieren. Betroffene Berufsgruppen sind vor allem Bauarbeiter und Landwirte. Die jährliche Überprüfung des Hautzustandes soll dabei nicht nur als Vorsorge, sondern auch der Aufklärung dienen. Ziel ist es, dass sich betroffene Arbeitnehmer intensiv mit dem Thema UV-Strahlung im Freien auseinandersetzen und selbst für ausreichenden Sonnenschutz sorgen.
„Menschen dürfen durch ihre Arbeit nicht krank werden. Viel zu lange wurden die Gefahren von UV-Strahlen unterschätzt“, stellte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers klar. Der Haut-TÜV könne Gesundheit und Leben retten, so Schäfers weiter. Hautkrebs wird in Deutschland mehr als 250.000 Mal pro Jahr diagnostiziert, Tendenz steigend. Ursächlich dafür ist die schädliche UVA- und UVB-Strahlung der Sonne. Sie wird daher von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in die Gruppe 1 der krebserzeugenden Stoffe eingeordnet.
Neben verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen wird auch zur freiwilligen Vorsorge durch ein Hautkrebsscreening beim Hautarzt geraten. Dieses wird ab 35 Jahren alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos angeboten. Früh genug erkannt, ist heller Hautkrebs beispielsweise mit wirkstoffhaltigen Cremes oder Gelen gut zu therapieren.
Quelle: www.igbau.de, Mai 2017
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