Seit August dürfen Solarien eine Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschreiten. Solariumsbetreiber müssen aufgrund der Vorschrift ihre Geräte jetzt entsprechend kennzeichnen. Die Neuregelung beruht auf der UV-Schutzverordnung für Solarien (UVSV), die seit Anfang des Jahres in Kraft ist und vor Gesundheitsgefahren durch künstliche UV-Strahlen schützen soll. Diese gelten als einer der Hauptrisikofaktoren für das Entstehen von Hautkrebs.
Zum Vergleich: Die neue maximale Bestrahlungsstärke entspricht der UV-Dosis, die mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator gemessen werden kann und bei der Sonnenstrahlen besonders intensiv auf die Erde treffen. Da immer mehr und auch zunehmend jüngere Menschen an Hautkrebs erkranken, dürfen etwa Kinder und Jugendliche seit März 2010 nicht mehr ins Solarium. Trotzdem sind rund 167.000 der derzeitigen Solariennutzer minderjährig. Insgesamt legen sich 3,5 Millionen der unter 36-Jährigen unter die künstliche Sonne – und verdoppeln damit ihr Risiko, am gefährlichen schwarzen Hautkrebs zu erkranken.
Die Beschränkung der Strahlenstärke ist ein weiterer Schritt, um das Hautkrebsrisiko in Solarien zu reduzieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem auch die deutlich sichtbare Warnung vor Haut- und Augenschäden in Solarien, Schutzbrillen für die Nutzer und ein Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention rät jedoch, Solarien gar nicht erst zu nutzen, um mögliche spätere Schäden zu verhindern.
(Quelle: krebshilfe.de)
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